Kameras schrecken Einbrecher ab und helfen bei der Aufklärung von Diebstählen. Damit die Aufnahmen im Ernstfall auch verwendet werden dürfen, müssen ein paar Regeln eingehalten werden.
Klar kennzeichnen
Videoüberwachung muss mit gut sichtbaren Schildern gekennzeichnet sein, bevor jemand den überwachten Bereich betritt. Auf dem Schild stehen der Verantwortliche und eine Kontaktmöglichkeit.
Nur das eigene Grundstück filmen
Kameras dürfen den eigenen Eingang, das Lager oder den Verkaufsraum erfassen. Öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke oder Pausenräume der Mitarbeiter sind tabu.
Aufnahmen nicht ewig speichern
Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck nötig ist. In der Praxis haben sich 48 bis 72 Stunden bewährt, danach löscht das System automatisch.
Technik und Recht aus einer Hand
Wir planen Kamerapositionen so, dass sie wirksam schützen und gleichzeitig die Regeln einhalten. Inklusive Beschilderung, Speicherfristen und sicherem Zugriff auf die Aufnahmen.